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Gute Nachrichten für Geflügelhalter*innen: Aufstallungspflicht aufgehoben


Mit Wirkung ab dem 9. Juni 2021 wird die Stallpflicht auch für Geflügelhalter*innen in den zuletzt noch bestehenden Risikobereichen aufgehoben, also für die

  • Gemeinden Haselau, Haseldorf, Hetlingen, Holm, Neuendeich, Seester und Seestermühe und der Stadt Wedel in einem 3.000 m breiten Zonenstreifen zur Elbe sowie in den
  • Gemeinden Haselau, Moorrege, Neuendeich, Seestermühe und der Stadt Uetersen in einem Gebiet mit einem Abstand von weniger als 500 m zur Pinnau zwischen Uetersen (Moorreger Chaussee) und der Mündung in die Elbe

Im gesamten Land Schleswig-Holstein ist eine Entspannung der Seuchenlage zu verzeichnen. Zuletzt wurde im Kreis Pinneberg ein positiv auf Geflügelpest getesteter Wildvogel am 12. Mai 2021 gefunden. Der Vogelzug ist weitgehend abgeschlossen und die Aufstallungspflicht wird ebenso wie das generelle Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art für nicht mehr als notwendig angesehen. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises wird aufgehoben.

Wichtig: Die am 12.11.2020 durch Allgemeinverfügung angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen (Hygienevorschriften) des Landesministeriums sind weiterhin in Kraft.

Für Fragen steht das Veterinäramt des Kreises gerne zur Verfügung, Tel. 04121 - 4502-2206 oder E-Mail an: vetamt@kreis-pinneberg.de

 
Medieninformation vom 08.06.2021


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