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Aufgabenverlagerung kommt beim Bürger gut an!


Aufgabenverlagerung kommt beim Bürger gut an!

Seit dem 01. November 2001 übernehmen die Kommunen des Kreises Pinneberg 39 Aufgaben des Kreises. Mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag haben sich Kreis und Kommunen über ein Spektrum von Aufgaben geeinigt, so dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ihre Anliegen direkt vor Ort in ihrer Heimatgemeinde zu erledigen.

Mitte April 2002 berichteten Vertreter der Kommunen und des Kreises über die positiven Erfahrungen bei der Umsetzung der so genannten Funktionalreform.

Positive Effekte sind insbesondere bei der Namens- und Adressänderung von Fahrzeugpapieren zu beobachten. Allerdings hat sich dies noch nicht bei allen Kundinnen und Kunden herumgesprochen. Einige von ihnen haben den Kfz-Schein nicht dabei, wenn sie sich im Rathaus oder im Amtshaus anmelden.

Die Kosten für die Aufgabenwahrnehmung wurden im Vorfeld des Vertragsabschlusses durch den Kreis über die Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt. Vertragsgemäß werden die finanziellen Mittel den Kommunen durch den Kreis zur Verfügung gestellt.

Inzwischen hat das Land jedoch per Landesverordnung einige Aufgaben, die bisher Kreisaufgaben waren, auf Städte, Gemeinden und Ämter übertragen. Damit ist der Vertrag zur Funktionalreform teilweise gegenstandslos geworden einschließlich der vereinbarten Kostenerstattung.

Die Kriterien, die zur Auswahl der zu übertragenen Aufgaben geführt haben, haben sich bewährt. Manche Aufgaben erfordern einen solchen personellen und technischen Aufwand, dass sie nicht ohne weiteres überall vor Ort erfüllt werden können. Hier galt das Auswahlkriterium der Bürgernähe einerseits und der Vorhaltung der fachlichen Kompetenz andererseits.

Während der Zusammenkunft der Vertreter der Kommunen und des Kreises kam deutlich zum Ausdruck, dass, wenn wirklich Geld gespart werden soll, endlich ernsthaft Aufgaben von der staatlichen auf die kommunale Ebene verlagert werden müssen.

Im November 2002 wird, wie vertraglich vereinbart, nach einem Jahr ein flächendeckender Erfahrungsaustausch aller Vertragsparteien des öffentlich-rechtlichen Vertrages stattfinden. Übereinstimmend stellte die Arbeitsgruppe "Funktionalreform" bereits jetzt fest, dass die Zusammenarbeit der bisher auf Kreisebene Zuständigen und der jetzt zuständigen Mitarbeiter/innen auf kommunaler Ebene im wesentlichen reibungslos geklappt hat.

 
Pressemitteilung vom 05.06.2002

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