Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Mofas auf Radwegen außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt


Änderungen der Straßenverkehrsordnung

Mofas - unter denen man auch einsitzige Motorroller versteht - können ab sofort regulär außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege nutzen. Der Gesetzgeber hat die Straßenverkehrsordnung geändert. Die bisher verwendeten Schilder "Mofas frei" werden nun abmontiert. Im innerörtlichen Straßenverkehr müssen Mofas weiterhin die Fahrbahn benutzen.

Grundsätzlich haben Mofas als Kraftfahrzeuge die Fahrbahn zu benutzen. Bislang war es diesen Verkehrsteilnehmern nur dann erlaubt, Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften zu benutzen, wenn die Radwege durch Zusatzzeichen "Mofas frei" ausgewiesen waren. Die Verkehrsbehörden haben aufgrund der geringen Geschwindigkeit von maximal 25 Kilometern pro Stunde bei Mofas und der vergleichsweise geringen Verkehrsdichte die meisten außerörtlichen Radwege bereits freigegeben. Diese Regelung diente der Verbesserung der Verkehrssicherheit für Mofafahrer außerhalb von Ortschaften.

Durch diese generelle Freigabe von Radwegen ist das Zusatzzeichen nicht mehr notwendig. Die Straßenmeistereien des Kreises und des Landes werden diese in nächster Zeit an den betroffenen Radwegen demontieren. Nebenbei kommt es somit auch zu einem Beitrag zum Abbau des Schilderwaldes.

Von der neuen Regelung kann abgewichen werden, wenn örtliche Gegebenheiten eine Benutzung von Radwegen ausschließen. Dann werden an den entsprechenden Stellen Zusatzzeichen mit der Aufschrift "keine Mofas" montiert. Im Kreis Pinneberg ist dies bislang aber nicht notwendig.

Der Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Fußgänger sowie Rad- und Mofafahrer Geh- und Radwege gemeinsam nutzen. Deshalb gilt weiterhin das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme auf Radwegen, insbesondere gegenüber den Fußgängern. Rückfragen zu diesem Thema beantwortet gern Angela Biermann unter 04101-709584.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

Webseiten-ID: 3584