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Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Kreisstraßen im Kreis Pinneberg


Bekanntmachung 20130506

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 94), der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), sowie des § 26 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631), berichtigt 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 140) wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 24.04.2013 folgende Gebührensatzung erlassen:

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