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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Pinneberg für das Haushaltsjahr 2008


Bekanntmachung 2008-11-03

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung i.V.m. § 95ff der Gemeindeordnung und des § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein sowie zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2004 (GVOBl. Schl.-H. 2004 S. 484) wird nach Beschluss des Kreistages vom 08.10.2008 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

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