Nach amtlicher Feststellung eines Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut in einem Bienenstand in Schenefeld, Kreis Pinneberg wird gemäß §§ 10,11 der Bienenseuchen-Verordnung vom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2738) in der zurzeit geltenden Fassung um den betroffenen Bienenstand ein Sperrbezirk auf Teilbereichen des Stadt- bzw....