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Kreis legt Rechtsstreit über Abfallgebühren bei


Landrat hebt Gebührenbescheid von Rainer Darkow auf

Mit dem gestrigen Tage ist ein Schlussstrich unter einen seit Jahren andauernden Streit zwischen dem Kreis und dem Uetersener Rainer Darkow - ehemals Kreistagsabgeordneter von Bündnis 90/ Die Grünen - beigelegt worden. Der Kreis hat die Abfallgebührenbescheide von Herrn Darkow aus den Jahren 2002 und 2003 aufgehoben. Der Rechtsstreit kann damit beendet werden.

Ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht, das Herr Darkow angestrebt hatte, würde auf Seiten des Kreises Pinneberg aufgrund des komplexen Sachverhaltes erhebliche Kosten verursachen, die zu Lasten der Bürger des Kreises Pinneberg gingen. Vergleicht man diese Kosten mit der geltend gemachten Gebührenüberzahlung - Herrn Darkow geht es nach aktuellen Angaben gegenüber dem Verwaltungsgericht nur um 20-30 Euro pro Jahr - ist ein langjähriges Verfahren nicht angebracht.

Außerdem würde ein Verfahren keine neuen Erkenntnisse bringen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat in einer aktuellen Entscheidung nämlich die Kernfrage bereits eindeutig entschieden. Entgegen den Ansichten von Herrn Darkow war die Politik nämlich sehr wohl berechtigt, mit dem Verkaufserlös für Anteile der kreiseigenen Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH (GAB) Schulden des Kreises zu tilgen. Die Politiker brauchten das Geld aus dem Verkauf der Anteile nicht in den Gebührenhaushalt einzustellen. Die im Streit Darkow ./. Kreis offene Rechtsfrage ist damit abschließend geklärt. Der Sinn eines Verfahrens ist also mehr als fraglich.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

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