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Landrat Dr. Grimme: „WEP bleibt GmbH !“


Landrat Dr. Grimme: „WEP bleibt GmbH !“

"Die WEP bleibt eine GmbH mit den Kreisen Pinneberg und Segeberg als Hauptgesellschafter!" Nach anders lautenden Berichten in einigen regionalen Zeitungen stellt Landrat Dr. Wolfgang Grimme dies bei seinem heutigen Besuch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der WEP Wirtschaftsförderung- und Entwicklungsgesellschaft in Tornesch klar. "Niemand beabsichtigt, die Wirtschaftsförderung hauptamtlich in der Kreisverwaltungen zu erledigen," so Grimme in seinem Statement weiter. "Dies widerspräche allen bisherigen Überzeugungen, dass Unternehmer besser mit einem Wirtschaftsförderungsunternehmer auf gleicher Augenhöhe sprechen und verhandeln wollen und können. Die rechtliche Stellung der WEP bleibt unverändert!"

Selbst in dem Fall, in dem zum Beispiel die Kreise Pinneberg und Segeberg alleinige Anteilseigner der WEP wären, bleibt die Wirtschaftsförderung privatrechtlich organisiert und wird dadurch nicht automatisch zu einer Behörde. Die Gesellschaftsstrukturen einer GmbH blieben auch in diesem Fall erhalten.

Doch diese Diskussion steht erst am Anfang. Ausgelöst wird die Diskussion durch das verschärfte europäische Vergaberecht. Der Kreis kann nur dann direkt ohne Ausschreibung Aufträge an seine Unternehmen vergeben, wenn die Gesellschaften zu 100% in öffentlicher Hand sind. Sind private Gesellschafter beteiligt, müssen ab einer bestimmten finanziellen Größenordnung Geschäfte dieser Art europaweit ausgeschrieben und vergeben werden.

Um auch weiterhin der WEP direkt ohne Ausschreibung Aufträge erteilen zu können wird derzeit die rechtliche Situation intensiv geprüft.

In der Gesellschafterversammlung der WEP ist diese Problematik bereits angesprochen worden. Ob und wann eine Veränderung der Gesellschafterstruktur zwingend geboten ist, wird im Lichte der rechtlichen Rahmenbedingungen und der weiteren Entwicklung der WEP zu entscheiden sein.

Im übrigen bedeutet eine veränderte Gesellschafterbeteiligung noch lange nicht, dass die Erfahrungen und die wertvolle Unterstützung durch Unternehmer aus dem Kreisgebiet verloren gehen. Man kann z.B. eine Beteiligung von Unternehmern im Aufsichtsrat in der Satzung fest verankern. Auch die Bildung eines Wirtschaftsbeirates könnte in Betracht kommen.

Die WEP steht vor diesen Herausforderungen nicht allein. Alle kreiseigenen Beteiligungen - und alle kommunalen Beteiligungen in Deutschland - werden derzeit auf ihre "Europafähigkeit" geprüft. So sind z.B. bei der PKSA alle privaten Gesellschafter ausgeschieden. Der Kreis wollte im Rahmen seiner Beschäftigungspolitik der Gesellschaft direkt ohne Ausschreibung Aufträge erteilen können.

V.i.S.d.P.
Pressesprecher

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