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Verwaltungsleistung suchen


Anerkennung von Schulungsveranstaltern für Gefahrgutbeauftragte


Möchten Sie Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen, müssen Sie als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.


Leistungsbeschreibung

Dafür ist ein Antrag bei der für Sie örtlich zuständigen IHK erforderlich. Im Antrag müssen Sie u.a.

  • den Umfang der Anerkennung angeben (Straßenverkehr, Binnenschifffahrt, Eisenbahnverkehr, Seeschiffsverkehr);
  • für jeden Lehrgangsteil einen Stundenplan beifügen
  • das vorhandene Lehrmaterial, Anschauungsmaterial angeben;

Als Lehrgangsveranstalter müssen Sie über die notwendigen Räumlichkeiten für die Durchführung der theoretischen Unterrichtseinheiten der teilweise praktischen Lehrgangsteile sowie über das erforderliche Ausbildungsmaterial verfügen. Außerdem muss Ihr Lehrpersonal fachlich und pädagogisch qualifiziert sein.

Die zuständige IHK kann Ihre Räumlichkeiten und das Lehrmaterialien in Augenschein zu nehmen. Auch kann die IHK Kontakt zu den von Ihnen als Lehrkräfte angegebenen Personen aufnehmen, um ggf. Termine für ergänzende Beurteilungsgespräche zu vereinbaren.

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Anerkennung durch einen Anerkennungsbescheid von der örtlich zuständigen IHK bestätig. Aus diesem geht hervor, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen durchführen dürfen.


Verfahrensablauf

Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).

  • Die IHK prüft zunächst die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
  • Gegebenenfalls besuchen Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort. Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
  • Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung.

Nachdem Ihre Schulungsstätte anerkannt wurde, dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Voraussetzungen
  • Geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen
  • Geeignetes Unterrichtsmaterial
  • Qualifiziertes Lehrpersonal
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Lehrplan/Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
    • Stundeneinteilung (mit Pausen)
    • zu behandelndes Thema inkl. der geplanten Zeitansätze
    • Art des Unterrichts (z.B. Vortrag, Lehrgespräch, technische Medien, Filmvortrag, Übungen)
  • Unterlagen der eingesetzten Lehrkräfte als Nachweis der fachlichen und methodischdidaktischen Eignung
    • Beruflicher Werdegang
    • Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
    • Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
    • Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
    • Vorlage eines gültigen Schulungsnachweises für den/die zu schulenden Verkehrsträger
    • Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit

Gegebenenfalls weitere Unterlagen nach Vorgabe Ihrer IHK

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Anerkennung richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung des Antrags sollte in Abhängigkeit von den eingereichten Unterlagen innerhalb von drei Wochen nach Eingang erfolgen. Die Durchführung eines Beurteilungsgespräches mit den Lehrkräften kann ggf. zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen.

Anträge / Formulare
  • Formulare: Antrag nach Vorgabe der zuständigen IHK
  • Onlineverfahren möglich:  nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (insbesondere bei der Überprüfung der Referentenqualifikation)
Weiterführende Informationen

Auf der Homepage der örtlich zuständigen IHK sind Informationen zur Antragsstellung hinterlegt.

Allgemeine Informationen zum Thema Gefahrgutbeauftragte finden Sie auf der Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages:
DIHK Gefahrgutbeauftragte

Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK) - Geschäftsbereich Existenzgrüdnung und Unternehmensförderung
Adresse
Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
Telefon
+49 461 806-806
Fax
+49 461 806-9806
E-Mail
service@flensburg.ihk.de
WWW
IHK Flensburg
Öffnungszeiten

Montag 07:15 - 17:15 Uhr

Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr

Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr

Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr

Freitag 07:15 - 15:30 Uhr

Verkehrsanbindung
Deutsches Haus (Bus Linie 1+4 Richtung Bhf.)
    Angelburger Strasse (Bus Linie 1+4 Richtung ZOB)
      Parkplätze
      • Behindertenparkplatz:
      • Parkplatz:
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht
      Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
      IHK zu Kiel
      Adresse
      Bergstraße 2
      24103 Kiel
      Telefon
      +49 431 5194-0
      Fax
      +49 431 5194-234
      E-Mail
      infothek@kiel.ihk.de
      WWW
      Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
      Öffnungszeiten

      Öffnungszeiten
      Mo-Do 8:00-17:00
      Fr 8:00-15:30

      Verkehrsanbindung
      Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
        Parkplätze
        • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
        • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
        • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
        Gebäudezugänge
        • Aufzug vorhanden
        • Rollstuhlgerecht

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