Ihren Antrag müssen Sie mit Unterstützung einer Notarin oder eines Notars erstellen.
- Die Notarin oder der Notar
- berät Sie,
- erstellt den Antrag nach den gesetzlichen Vorgaben und
- sendet den Antrag in elektronischer Form und mit elektronischer Signatur an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des zuständigen Registergerichts.
- Das zuständige Registergericht meldet sich bei Ihnen und fordert einen Kostenvorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten.
- Wenn das Registergericht nach Prüfung Ihrer Unterlagen etwas beanstandet, meldet es sich bei Ihnen oder Ihrer Notarin oder Ihrem Notar.
- Sie können eventuell erforderliche weitere Dokumente oder Nachweise einsenden.
- Wenn das Gericht die Eintragung ablehnt, erhalten Sie eine ablehnende gerichtliche Entscheidung.
- Wenn nach der Prüfung Ihrer Unterlagen keine Beanstandung vorliegt, erfolgt die Eintragung in das Genossenschaftsregister.
- Sie erhalten eine Eintragungsmitteilung und eine endgültige Kostenrechnung.
- Wenn sich wichtige Änderungen ergeben, müssen Sie diese erneut über eine Notarin oder einen Notar zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden, zum Beispiel Änderungen bezüglich
- Sitz oder Firma,
- Rechtsform oder
- Vertretungsberechtigter.