An die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG).
Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!
Informationen zur Vereidigung von Dolmetscher/innen und Ermächtigung von Übersetzer/innen.
Zur mündlichen und schriftlichen Sprachübertragung für gerichtliche und staatsanwaltliche Zwecke werden Dolmetscherinnen oder Dolmetscher allgemein beeidigt und Übersetzerinnen oder Übersetzer ermächtigt.
Anschließend werden die beeidigten Dolmetscherinnen/Dolmetscher und ermächtigten Übersetzerinnen/Übersetzer in der Datenbank Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank erfasst.
An die Präsidentin/den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG).
Grundsätzlich sind einzureichen:
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG SH).
Auskunft über mögliche Gebühren erteilt das OLG.
Gesetz über Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer in der Justiz (Justizdolmetschergesetz - JustizDolmG).
Für den Antrag sind keine amtlichen Formulare vorgesehen.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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