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Verwaltungsleistung suchen


Bausachverständige / Bausachverständiger (allgemein): Anerkennung


Als Bausachverständige/r kann anerkannt werden, wer die erforderliche Sachkunde besitzt und gegen dessen Eignung keine Bedenken bestehen.


Leistungsbeschreibung

In jedem Gewerk gibt es Bausachverständige, die den Bauherrn oder die Bauaufsichtsbehörde bei technischen Prüfungen unterstützen können, wie beispielsweise Prüfingenieure für Baustatik (Statiker) oder Sachverständige des Brandschutzes. Sie werden hinzugezogen, wenn sich Bauherr, Architekt und Handwerker nicht einigen können, ob eine Arbeit Mängel aufweist. So lässt sich unter Umständen ein Rechtsstreit vermeiden.

Anerkannte Bausachverständige müssen eine staatliche Prüfung nach den Bauprüfverordnungen des jeweiligen Landes absolvieren.


An wen muss ich mich wenden?

Je nach Gewerk und davon abhängigem Bausachverständigen an die:

  • Architekten- und Ingenieurkammer (AIK) oder
  • Industrie- und Handelskammer (IHK).
Rechtsgrundlage
  • § 36 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO),
  • Landesverordnung über die Ermächtigung der Architekten- und IngenieurkammerSchleswig-Holstein zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen gemäß § 36 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO§36ArchV SH).

§ 36 Abs. 1 GewO

GewO§36ArchV SH

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Adresse
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
Telefon
+49 431 57065-0
Fax
+49 431 57065-25
E-Mail
info@aik-sh.de
WWW
www.aik-sh.de
Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
    IHK zu Kiel
    Adresse
    Bergstraße 2
    24103 Kiel
    Telefon
    +49 431 5194-0
    Fax
    +49 431 5194-234
    E-Mail
    infothek@kiel.ihk.de
    WWW
    Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten
    Mo-Do 8:00-17:00
    Fr 8:00-15:30

    Verkehrsanbindung
    Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
      Parkplätze
      • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
      • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
      • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht

      Webseiten-ID: 20042104