An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
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Die Entnahme von Organen oder Geweben bei Wirbeltieren zum Zwecke von Tierversuchen ist anzeigepflichtig.
Wenn bei Wirbeltieren das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke
erforderlich ist, muss dies der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Es handelt sich hierbei um die Durchführung eines anzeigepflichtigen Tierversuchsvorhabens.
An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
In der Anzeige sind anzugeben:
Die Eingriffe sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Frist muss nicht eingehalten werden, wenn in Notfällen eine sofortige Durchführung des Eingriffes erforderlich ist; die Anzeige ist unverzüglich nachzuholen. Ebenso kann die Frist von der zuständigen Behörde bei Bedarf auf bis zu vier Wochen verlängert werden.
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