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Verwaltungsleistung suchen


Berufsausbildung: Berufliche Umschulung überwachen


Die Durchführung einer beruflichen Umschulung wird durch die zuständige Stelle (zumeist Kammern) überwacht.


Leistungsbeschreibung

Voraussetzung für die berufliche Umschulung ist eine für die jeweilige Ausbildung geeignete Ausbildungsstätte. Die Eignung ist auch dann erfüllt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt werden. Die Berufsausbildungsstätte muss nach Art und Ausstattung geeignet sein.

Die zuständige Stelle überwacht die Durchführung der beruflichen Umschulung von Beginn der Maßnahme und fördert diese durch Beratung der an der Umschulung beteiligten Personen. Sie muss zu diesem Zweck Berater oder Beraterinnen bestellen.

Die für die Ausbildung zuständige Stelle ist für die Eignung der Ausbildungsstätte verantwortlich sowie auch für die Beseitigung möglicher Beanstandungen. Kann ein Mangel nicht behoben werden, so muss die nach Landesrecht zuständige Behörde informiert werden. Ausbildende, Umschulende und weitere Personen sind auf Verlangen verpflichtet, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und die Besichtigung der Ausbildungsstätten zu gestatten.

Die zuständige Stelle arbeitet eng mit der Aufsichtsbehörde zusammen, insbesondere bei der Realisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Bei Berufsausbildungen/Umschulungen in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft sowie der Hauswirtschaft muss die Ausbildungsstätte von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt sein. Dabei können das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einverständnis mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung bestimmte Mindestanforderungen an Größe, Einrichtung und Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsstätte festsetzen.


An wen muss ich mich wenden?

Sofern keine Zuständigkeit durch Rechtsverordnung festgelegt ist, an die zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z. B. für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Rechtsgrundlage
  • §§ 41 ff. Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO),
  • §§ 27 ff. i. V. m. § 71 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

HwO

BBiG

Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Adresse
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Telefon
+49 431 57935-10
Fax
+49 431 57935-20
E-Mail
geschaeftsstelle@ak-sh.aponet.de
WWW
www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
Öffnungszeiten

montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
    Adresse
    Am Kamp 15-17
    24768 Rendsburg
    Telefon
    +49 4331 9453-0
    Fax
    +49 4331 9453-199
    E-Mail
    lksh@lksh.de
    WWW
    www.lksh.de
    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
    Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht
      Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
      Adresse
      Gottorfstraße 13
      24837 Schleswig
      Telefon
      +49 46 21 9391-0
      Fax
      +49 46 21 9391-26
      E-Mail
      info@rak-sh.de
      WWW
      www.rak-sh.de
      Öffnungszeiten

      Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

      Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

      Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

      Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

      Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
        Postanschrift
        24040 Kiel
        Adresse
        Hopfenstraße 2d
        24114 Kiel
        Telefon
        +49 431 5 70 49-0
        Fax
        +49 431 5 70 49-10
        E-Mail
        info@stbk-sh.de
        WWW
        www.stbk-sh.de
        Öffnungszeiten

        Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

        Verkehrsanbindung
        Parkplätze
          Verkehrsanbindung
          Parkplätze
            Gebäudezugänge
            • Aufzug vorhanden
            • Rollstuhlgerecht
            Ärztekammer Schleswig-Holstein
            Adresse
            Bismarckallee 8-12
            23795 Bad Segeberg
            Telefon
            +49 4551 803-0
            Fax
            +49 4551 803-180
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            info@aeksh.org
            WWW
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            Öffnungszeiten
            Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung: Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.
            Verkehrsanbindung
            Parkplätze
              Schleswig-Holsteinische Notarkammer
              Adresse
              Gottorfstraße 13
              24837 Schleswig
              Telefon
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              Öffnungszeiten

              Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

              Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

              Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

              Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

              Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

              Verkehrsanbindung
              Parkplätze
                Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
                IHK zu Kiel
                Adresse
                Bergstraße 2
                24103 Kiel
                Telefon
                +49 431 5194-0
                Fax
                +49 431 5194-234
                E-Mail
                infothek@kiel.ihk.de
                WWW
                Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
                Öffnungszeiten

                Öffnungszeiten
                Mo-Do 8:00-17:00
                Fr 8:00-15:30

                Verkehrsanbindung
                Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
                  Parkplätze
                  • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
                  • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
                  • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
                  Gebäudezugänge
                  • Aufzug vorhanden
                  • Rollstuhlgerecht
                  Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
                  Adresse
                  Deliusstraße 10
                  24114 Kiel
                  Telefon
                  +49 431 530550-0
                  Fax
                  +49 431 530550-99
                  E-Mail
                  info@ea-sh.de
                  WWW
                  https://www.ea-sh.de
                  De-Mail
                  ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
                  Öffnungszeiten

                  Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                  Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
                  sowie Termine nach Vereinbarung

                  Verkehrsanbindung
                  Parkplätze
                    Gebäudezugänge
                    • Aufzug vorhanden
                    • Rollstuhlgerecht

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