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Verwaltungsleistung suchen


Berufsausbildung: Ausbildungsvorbereitung überwachen


Für die Überwachung der Berufausbildungsvorbereitung sind grundsätzlich die Kammern zuständig.


Leistungsbeschreibung

Die Berufsausbildungsvorbereitung ist Teil der beruflichen Ausbildung. Sie dient dem Ziel, durch die Vermittlung von beruflichen Grundlagen an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen.

Für Betriebe, die ausbilden wollen, sind die für die Ausbildung zuständigen Stellen, zum Beispiel die Kammern (Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK)), die ersten Ansprechpartner. Diese entscheiden z.B. über die Eignung zum Ausbildungsbetrieb und überwachen die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung und die berufliche Umschulung. Die Durchführung dieser Maßnahmen wird durch Beratung der an der Berufsbildung beteiligten Personen gefördert. Die zuständige Stelle hat zu diesem Zweck Berater oder Beraterinnen zu bestellen.
Ausbildende, Umschulende und Anbieter von Maßnahmen der Ausbildungsvorbereitung sind auf Verlangen verpflichtet, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Außerdem muss die Besichtigung der Ausbildungsstätten gestattet werden.

Ein Betrieb eignet sich als Ausbildungsbetrieb, wenn er nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.

Verfügt ein Betrieb nicht über die Möglichkeit, dem Auszubildenden alle für seine Ausbildung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten zu vermitteln, kann er sich mit einem oder mehreren anderen Ausbildungsbetrieben zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Ferner besteht die Möglichkeit, die auszubildenden Bereiche der Ausbildung, die nicht im eigenen Betrieb angeboten werden können, außerhalb der Ausbildungsstätte zu vermitteln (z.B. in überbetrieblichen Ausbildungsstätten).


An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Kammer, diese kann sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z. B. für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Was sollte ich noch wissen?

Lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt, müssen gem. §§ 68ff. BBiG bei der Berufsausbildungsvorbereitung durch eine umfassende sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung begleitet werden. Die Ausbildungsvorbereitung muss nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen dieser Auszubildenden entsprechen.

Die auszubildende Stelle hat die Durchführung von Maßnahmen der Ausbildungsvorbereitung vor deren Beginn der zuständigen Stelle schriftlich anzuzeigen.  

Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Adresse
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Telefon
+49 431 57935-10
Fax
+49 431 57935-20
E-Mail
geschaeftsstelle@ak-sh.aponet.de
WWW
www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
Öffnungszeiten

montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
    Adresse
    Am Kamp 15-17
    24768 Rendsburg
    Telefon
    +49 4331 9453-0
    Fax
    +49 4331 9453-199
    E-Mail
    lksh@lksh.de
    WWW
    www.lksh.de
    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
    Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht
      Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
      Adresse
      Gottorfstraße 13
      24837 Schleswig
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      Fax
      +49 46 21 9391-26
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      info@rak-sh.de
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      Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

      Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

      Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

      Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

      Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
        Postanschrift
        24040 Kiel
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        24114 Kiel
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        www.stbk-sh.de
        Öffnungszeiten

        Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

        Verkehrsanbindung
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          Verkehrsanbindung
          Parkplätze
            Gebäudezugänge
            • Aufzug vorhanden
            • Rollstuhlgerecht
            Ärztekammer Schleswig-Holstein
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            Bismarckallee 8-12
            23795 Bad Segeberg
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            Fax
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              Schleswig-Holsteinische Notarkammer
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              Öffnungszeiten

              Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

              Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

              Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

              Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

              Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

              Verkehrsanbindung
              Parkplätze
                Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
                IHK zu Kiel
                Adresse
                Bergstraße 2
                24103 Kiel
                Telefon
                +49 431 5194-0
                Fax
                +49 431 5194-234
                E-Mail
                infothek@kiel.ihk.de
                WWW
                Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
                Öffnungszeiten

                Öffnungszeiten
                Mo-Do 8:00-17:00
                Fr 8:00-15:30

                Verkehrsanbindung
                Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
                  Parkplätze
                  • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
                  • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
                  • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
                  Gebäudezugänge
                  • Aufzug vorhanden
                  • Rollstuhlgerecht
                  Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
                  Adresse
                  Deliusstraße 10
                  24114 Kiel
                  Telefon
                  +49 431 530550-0
                  Fax
                  +49 431 530550-99
                  E-Mail
                  info@ea-sh.de
                  WWW
                  https://www.ea-sh.de
                  De-Mail
                  ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
                  Öffnungszeiten

                  Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                  Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
                  sowie Termine nach Vereinbarung

                  Verkehrsanbindung
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                    Gebäudezugänge
                    • Aufzug vorhanden
                    • Rollstuhlgerecht

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