An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
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Die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte kann unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn Auflagen nicht erfüllt werden, widerrufen werden.
Eine bereits erteilte Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte kann von der zuständigen Behörde beim Eintreten entsprechender Tatsachen jederzeit widerrufen werden.
Gründe können sein, dass
Der Widerruf der Erlaubnis verpflichtet zum Schließen der Gaststätte.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
§ 15 Abs. 2 Gaststättengesetz (GastG)
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
§ 15 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG)
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Widerruf oder Rücknahme einer nach § 2 GastG erteilten Erlaubnis oder Untersagung des Gewerbes.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Widerruf oder Rücknahme einer nach § 2 GastG erteilten Erlaubnis oder Untersagung des Gewerbes*)
400 bis 3 000 Euro
*) Aufgrund der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 S. 36) - EG-DLRL - darf die Verwaltungsgebühr die tatsächlich anfallenden Kosten nicht übersteigen.
Bezüglich der Gebühr für eine Untersagung wird auf die Anmerkung zu Tarifstelle 11.11.1 hingewiesen.
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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