Als zukünftige/r Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis:
Formlosen schriftlichen Antrag.
Als zukünftige/r Stellvertreter/in:
Folgende Unterlagen können angefordert werden (bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung):
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
- Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts,
- ein Führungszeugnis (Belegart „0“),
- eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),
- eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß § 4 (1) Nr. 4 Gaststättengesetz.
- bei Abgabe von zubereiteten Speisen: Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis.
- Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen.
- Bei juristischen Personen beziehungsweise Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen,
- außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Antrag
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, Führungszeugnis (Belegart "0"), Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart9), eine Bescheinigung der Industrie - und Handelskammer über die Unterrichtung gem. § 4 (1) Nr. 4 Gaststättengesetz, bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen