An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
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Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
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