- Personalausweis oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers (Kopie)
- Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie)
- Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
- Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z. B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen.
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
- Wohnsitz in Deutschland:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für natürliche und ggf. juristische Person
- Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen
- Die Behörde kann Einzelfall weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
- Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten
- Wohnsitz in Deutschland:
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
- Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland als Nachweis, dass Sie über die erforderlichen Mittel und Sicherheiten verfügen
- Versicherungsnachweis
- Grundriss der für den Gewerbebetrieb vorgesehenen Räume
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Antrag Führungszeugnis für Behörden (Belegart 0) für den Antragsteller, zu beantragen bei der Wohnsitzbehörde,
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) für den Antragsteller, zu beantragen bei der Wohnsitzbehörde,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (wo der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz hatte oder eine Betriebsstätte unterhalten hat.),
Auskunft über Einträge (gem. § 915 ZPO und § 107 Konkursordnung) im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes (persönlich mit Vorlage des Personalausweises) zu beantragen bei dem AG, in dessen Bezirk in den letzten 3 Jahren Wohnsitz oder die gewerblich. Niederlassung gewesen ist),
Für die ersten 6 Monate müssen die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden (Sofern eine entsprechende Bankbürgschaft oder eine Finanzierungszusage einer Bank vorgelegt wird, ist davon auszugehen, dass die erforderlichen Sicherheiten nachgewiesen sind.)
Beim Nachweis der erforderlichen Mittel ist insbesondere auf die Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen abzustellen.