Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Aufstellen von Geldspielgeräten


Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung


Leistungsbeschreibung

Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.


Verfahrensablauf
  • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
  • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
An wen muss ich mich wenden?

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 1 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein  elektronischer Antragsassistent  zur Verfügung.

Voraussetzungen
  • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
    (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)

     
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
    (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)

     
  • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
    (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
  • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
    (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
     
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
    (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
  • Sozialkonzept 
    (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
  • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Antrag,                                                                                                                                                  

Unbedenklichkeitsbescheinigung oder deren Abdruck (wir vom Bundeskriminalamt erteilt), Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR, Belegart 9)), aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0), Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde, Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis, Bescheinigung des Insolvenzgerichts

Rechtsgrundlage

§ 33c Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

§ 33 c Abs. 1  Gewerbeordnung (GewO), §§1,2 Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung -SpielV)

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Derzeit beträgt die Gebühr zwischen 750,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

4-6 Wochen

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen

Stadt Pinneberg - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Bismarckstr. 8
25421 Pinneberg
E-Mail
gewerbe@stadtverwaltung.pinneberg.de
Verkehrsanbindung
Bushaltestelle Bismarckstraße
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 594
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 185
Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
  • Bus: Linie 185
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 594
Parkplätze
  • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
  • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
  • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon
+49 431 530550-0
Fax
+49 431 530550-99
E-Mail
info@ea-sh.de
WWW
https://www.ea-sh.de
De-Mail
ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht

    Webseiten-ID: 20042104