An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
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Wenn Sie gewerbsmäßig ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie gewerbsmäßig ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
Die zuständige Behörde kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl Ihnen als auch dem Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb das Spiel veranstaltet wird. Bei Nichtbeachtung kann die Erlaubnis jederzeit widerrufen werden, ebenso wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückgenommen oder widerrufen worden ist.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Unbedenklichkeitsbescheinigung oder deren Abdruck (wir vom Bundeskriminalamt erteilt), Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR, Belegart 9)), aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0), Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde, Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis, Bescheinigung des Insolvenzgerichts
Derzeit fällt eine Gebühr zwischen 20,00 und 400,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Derzeit fällt eine Gebühr zwischen 20,00 und 400,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Glückspielstaatsvertag (GlüStV) vom 15. Dezember 2011, § 33d Gewerbeordnung(GewO), Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung-SpielV)
Wer im "Reisegewerbe" ein anderes Spiel im Sinne des § 33d GewO veranstalten will, bedarf gemäß § 60a GewO der Erlaubnis für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde. Bitte beachten Sie, dass hiermit gegebenenfalls andere Gebühren verbunden sind, als mit dem "stehenden Gewerbe".
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
4-6 Wochen
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
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