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Verwaltungsleistung suchen


Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern


Wer als Versteigerin / Versteigerer tätig werden möchte, muss von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellt und vereidigt sein.


Leistungsbeschreibung

Das Verfahren beginnt mit einem Antrag und ausführlichen Vorgesprächen. Nach der Prüfung der einzureichenden Unterlagen erfolgt in der Regel eine Überprüfung der so genannten besonderen Sachkunde vor einem Fachgremium. Es wird eine Vorab-Überprüfung der Auflistung von Versteigerungen, Veröffentlichungen und sonstiger Qualifikationsnachweise vorgenommen und eine Bewertung vorgelegter Objekte sowie eine schriftliche und mündliche Überprüfung durchgeführt. Das Überprüfungsverfahren endet mit je einem Votum des Fachgremiums und des Sachverständigenausschusses der Industrie- und Handelskammer (IHK).

In einem feierlichen Rahmen wird eine Vereidigung des zu bestellenden Versteigerers durch den Präsidenten/Präses der IHK vorgenommen, während der zu bestellende Versteigerer die Verpflichtungserklärung, die Vereidigungserklärung und die Einwilligung in die Datenverwendung unterzeichnet. Der Versteigerer erhält anschließend seine Bestellungsurkunde, den Versteigererausweis und den Versteigererstempel.

Die Bestellung wird veröffentlicht.
Öffentlich bestellte Versteigerer werden mit ihrem Einverständnis in Internetverzeichnisse aufgenommen.
Zusätzlich geben die Bestellungskörperschaften Listen und Verzeichnisse für ihren Bezirk oder ihre Region heraus, um Gerichte und Behörden, Wirtschaft und Öffentlichkeit zu informieren


An wen muss ich mich wenden?

An die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag,
  • Kopie der Versteigerer-Erlaubnis,
  • Kopie der eigenen Versteigerer-Bedingungen und
  • Auflistung über Versteigerungen der letzten 3 Jahre.
Welche Gebühren fallen an?

Die unmittelbaren Kosten für ein Antragsverfahren liegen bei 720,00 Euro.
Hinzu kommen Kosten in Höhe von ca. 1.200,00 Euro für eine Überprüfung der besonderen Sachkunde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist zur Einreichung der Unterlagen erfragen Sie bitte bei der zuständigen IHK.

Anträge / Formulare

Antragformulare erhalten Sie bei der zuständigen IHK.

Was sollte ich noch wissen?

Das Verfahren dauert rund neun Monate.
Eine ausführliche Vorbereitung durch Besuche von Fachseminaren und mehrjährige Erfahrung als Versteigerer ist anzuraten.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

IHK Schleswig-Holstein

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
IHK zu Kiel
Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon
+49 431 5194-0
Fax
+49 431 5194-234
E-Mail
infothek@kiel.ihk.de
WWW
Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
Öffnungszeiten

Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30

Verkehrsanbindung
Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
    Parkplätze
    • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
    • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
    • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
    Adresse
    Deliusstraße 10
    24114 Kiel
    Telefon
    +49 431 530550-0
    Fax
    +49 431 530550-99
    E-Mail
    info@ea-sh.de
    WWW
    https://www.ea-sh.de
    De-Mail
    ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    sowie Termine nach Vereinbarung

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht

      Webseiten-ID: 20042104