An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde), bei dem/der Sie die Ausstellung eines Ersatzführerscheins, die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis oder die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragt haben.
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Der Status der Führerscheinbearbeitung kann bei der Fahrerlaubnisbehörde telefonisch erfragt werden.
Sie können den Status der Führerscheinbearbeitung telefonisch erfragen.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde), bei dem/der Sie die Ausstellung eines Ersatzführerscheins, die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis oder die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragt haben.
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Fahrerlaubnisrecht und Fahrerlaubnisbehörden in Schleswig-Holstein
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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