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Verwaltungsleistung suchen


Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen


Erforderliche gemeinschaftliche Aufwendungen zur Flurbereinigung können auf Antzrag gefördert werden.


Leistungsbeschreibung

Die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes durch Bodenordnung (einem Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz) werden zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Unterstützung von Vorhaben in Landesinteresse und zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen erforderlich.

Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie, Straßen- und Bahntrassen, Küstenschutz-Anlagen oder durch gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Gewässerschutzes können größere Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.

Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen gemeinschaftlichen Aufwendungen, insbesondere für Maßnahmen zur

  • Bodenordnung,
  • landwirtschaftlichen Infrastruktur sowie
  • Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes

werden mit Zuwendungen gefördert.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 % erbringen (bei Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung 20 %), andere Vorteilsnehmer sollen sich angemessen finanziell beteiligen.


An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) - Zentraldezernat Ländliche Entwicklung.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Ländliche Neuordnung einschließlich freiwilliger Landtausch (Flurbereinigung nach GAK)

Landesamt für Umwelt - Außenstelle Flensburg
Adresse
Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Telefon
+49 461 804-1
Fax
+49 461 804-240
E-Mail
flensburg.poststelle@lfu.landsh.de
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Landesamt für Umwelt - Außenstelle Lübeck
    Adresse
    Meesenring 9
    23566 Lübeck, Hansestadt
    Telefon
    +49 451 885-1
    Fax
    +49 451 885-270
    E-Mail
    luebeck.poststelle@lfu.landsh.de
    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
    Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht
      Landesamt für Umwelt - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)
      Adresse
      Breitenburger Straße 25
      25524 Itzehoe
      Telefon
      +49 4821 66-0
      Fax
      +49 4821 66-2223
      E-Mail
      itzehoe.poststelle@lfu.landsh.de
      Öffnungszeiten

      Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
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        • Rollstuhlgerecht
        Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Lübeck
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        Meesenring 9
        23566 Lübeck, Hansestadt
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          Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)
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          25524 Itzehoe
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              Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
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              Hamburger Chaussee 25
              24220 Flintbek
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              Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
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