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Verwaltungsleistung suchen


Meldebestätigung


Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.


Leistungsbeschreibung

Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

6 Euro

Rechtsgrundlage

§ 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Ausweisdokument

Stadt Pinneberg - Bürgerbüro
Adresse
Bismarckstraße 8
25421 Pinneberg
Telefon
04101 2110
E-Mail
pf-buergerbuero@stadtverwaltung.pinneberg.de
Verkehrsanbindung
Bushaltestelle Bismarckstraße
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 594
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 185
Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
  • Bus: Linie 185
  • Bus: Linie 6663
  • Bus: Linie 285
  • Bus: Linie 594
Parkplätze
  • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
  • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
  • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

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