An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
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Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Wohnsitz in Pinneberg.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Personalausweis, Impfausweis
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
120,00 Euro Jahresgebühr für Hundemarke, Ermässigungsberechtigte 60,00 Euro im Jahr
8 Euro für Ersatzmarke
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Anmeldung innerhalb von 14 Tagen
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
7-10 Tage
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Hundesteuersatzung
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
An-/ Abmeldung Hund
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
An-/ Abmeldungper Mail/ Fax/ Terminbuchung möglich.
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)
Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr
Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
Wegbeschreibung