An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
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Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.
Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.
Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.
Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung
§ 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Satzung der Stadt Pinneberg über die Erhebung einer Hundesteuer.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Hundechipdaten, Wurfdaten, Personalausweis
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
120 Euro/Jahr 1. Hund, 2. Hund 162 Euro, 216 jeder Weitere, neue Hundemarken (8 Euro); Vergünstigungen für Jäger, Hüter, Hartz 4 Empfänger, Schwerbehinderte möglich mit Nachweis 1x im Jahr
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)
Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr
Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
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