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Verwaltungsleistung suchen


Abschluss des Landpachtvertrages melden


Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.


Leistungsbeschreibung

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
 • der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
 • hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
 • der Pachtpreis ist unangemessen hoch.


Verfahrensablauf
  • Der abgeschlossene Landpachtvertrag wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder der Verpächterin oder dem Pächter oder der Pächterin bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
  • Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit.
An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein

Voraussetzungen
  • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
  • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ausgefüllter Antrag „Anzeige Landpachtvertragsabschluss“
  • Abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
  • Im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Informationen zum Flächenbedarf, der Art der geplanten Nutzung, dem gewünschten Nutzungszeitraum und die Kontaktdaten werden benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg

Es fallen keine Gebühren an. Lediglich der vereinbarte Pachtzins.

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Landesamt für Umwelt - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)
Adresse
Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Telefon
+49 4821 66-0
Fax
+49 4821 66-2223
E-Mail
itzehoe.poststelle@lfu.landsh.de
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)
    Adresse
    Breitenburger Straße 25
    25524 Itzehoe
    Telefon
    +49 4821 66-0
    Fax
    +49 4821 66-2223
    E-Mail
    itzehoe.poststelle@llnl.landsh.de
    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
    Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht
      Fachdienst Bauverwaltung und Liegenschaften
      Adresse
      Bismarckstr. 8
      25421 Pinneberg
      Verkehrsanbindung
      Bushaltestelle Bismarckstraße
      • Bus: Linie 6663
      • Bus: Linie 594
      • Bus: Linie 285
      • Bus: Linie 185
      Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
      • Bus: Linie 185
      • Bus: Linie 6663
      • Bus: Linie 285
      • Bus: Linie 594
      Parkplätze
      • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
      • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
      • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht

      Webseiten-ID: 20042104