- Kreise oder kreisfreien Städte
- Gemeinden und Ämter, sofern die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden
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Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt.
Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form
Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich werden.
§ 88 i. V. m. § 78 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)
§ 78 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)
Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH)
Informationsfreiheitsgesetz - IFG Bund
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Möglichkeit zur Einsicht in datenschutzrechtlich nicht geschützte Unterlagen der eigenen Grundstücksakte.
Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten.
Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten anfallen.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
5 EURO pro Akte, 0,50-32,00 EURO pro Kopie, 24,50 EURO pro 30 Min. Digitalisierung (Nr. 3, 4 und 10 Gebührentabelle der Verwaltungsgebühren-Satzung der Stadt Pinneberg)
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)
Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr
Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
Wegbeschreibung