- Sie haben Herkulesstaude entdeckt.
- Sie melden die Herkulesstaude der Grundstücksbesitzerin oder dem Grundstücksbesitzer. Sollte die Pflanze auf öffentlichem Grund stehen, melden Sie den Fund bitte der Unteren Naturschutzbehörde (in freier Natur) oder der Ordnungsbehörde (im Siedlungsbereich).
Gehört Ihnen das Grundstück, dann entfernen Sie die Herkulesstaude unter Einhaltung der Sicherheitshinweise bitte selbständig.