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Verwaltungsleistung suchen


Auskünfte von der Zollverwaltung erhalten


Bei allgemeinen Fragen zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts, zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder Fragen zu Online-Anwendungen des Zolls, können Sie Informationen von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung erhalten.


Leistungsbeschreibung

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie ein Produkt, das Sie im Ausland gekauft haben, in Deutschland versteuern müssen? Sie haben eine Frage zur Kraftfahrzeugsteuer oder eine Anwenderfrage zu Online-Anwendungen des Zolls?

In vielen Fällen können Sie von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung eine Auskunft erhalten.

Viele hilfreiche Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite der Zollverwaltung.

Über folgende Themenbereiche können Sie sich bei der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung informieren:

  • Einfuhren nach Deutschland
  • Ausfuhren aus Deutschland
  • Zolltarif
  • Verbrauchsteuern
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit
  • Kraftfahrzeugsteuer
  • Online-Anwendung des Zolls, zum Beispiel:
    • Bürger- und Geschäftskundenportal und darin angebotene Leistungen
    • Internetzollanmeldungen (Einfuhr, Ausfuhr, Postsendungen)
    • ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) 
    • EMCS (Excise Movement and Control System)
    • goAML (Online-Portal für Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche)

Bitte beachten Sie, dass die Zollverwaltung keine Rechts- oder Steuerberatung ersetzen und die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden nicht beeinflussen kann.

Erteilte Auskünfte der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Bestimmungen. Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem deutschen Zoll nicht vor.


Verfahrensablauf

Ihre Anfrage zu zoll- oder steuerrechtlichen Themen können Sie auf folgenden Wegen stellen: 

  • telefonisch, 
  • per E-Mail, 
  • per Chatbot oder 
  • schriftlich, zum Beispiel auf dem Postweg.

Allgemeine Anfragen von Privatpersonen und Unternehmen zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit beantwortet die Zentrale Auskunft Zoll.

Der Service Desk Zoll beantwortet Fragen zur Nutzung der Online-Anwendungen des Zolls.

Allgemeine Fragen rund um die Kfz-Steuer beantwortet die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer. Auf Anfrage per E-Mail sowie auf telefonische Anfrage kann diese auch einen ausgesetzten SEPA-Lastschrifteinzug reaktivieren.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Bearbeitungsdauer

Bei telefonischen Anfragen erteilt die Hotline der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung in der Regel sofort Auskunft. Auch die Chatbots erteilen Auskünfte sofort. Schriftliche Anfragen werden in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage bearbeitet.

Rechtsbehelf

Die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung der Generalzolldirektion bearbeitet keine Rechtsbehelfe. Anfragen mit entsprechendem Inhalt werden an die zuständige Stelle weitervermittelt.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)
Postanschrift
01077 Dresden, Stadt
Telefon
+49 800 8007-5452
Telefon
+49 228 303-26090
Fax
+49 228 303-97925
E-Mail
servicedesk@zoll.de
WWW
Kontaktübersicht: Auskünfte
De-Mail
auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
Öffnungszeiten

Anrufzeiten:

Montag 08:00 Uhr – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
    Postanschrift
    01077 Dresden, Stadt
    Adresse
    Caurusufer 3-5
    01099 Dresden, Stadt
    Telefon
    +49 228 303-26010
    Telefon
    +49 351 44834-550
    Fax
    +49 228 303-97926
    E-Mail
    kfz-steuer@zoll.de
    E-Mail
    info.kraftst@zoll.de
    WWW
    Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer
    WWW
    Chatbot LinA (rund um die Uhr erreichbar)
    WWW
    Rückruf-Service zur Kraftfahrzeugsteuer
    De-Mail
    auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten:
    Montag 08:00 – 17:00 Uhr
    Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
    Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
        Adresse
        Carusufer 3 - 5
        01099 Dresden, Stadt
        Postanschrift
        01077 Dresden, Stadt
        Telefon
        +49 228 303-26020
        Telefon
        +49 228 303-26030
        Telefon
        +49 228 303-26040
        Fax
        +49 228 303-97924
        E-Mail
        info.privat@zoll.de
        E-Mail
        info.gewerblich@zoll.de
        E-Mail
        enquiries.english@zoll.de
        WWW
        Auskünfte auf der Internetseite der Zollverwaltung
        De-Mail
        auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
        Öffnungszeiten

        Montag 08:00 – 17:00 Uhr

        Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

        Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

        Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

        Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

        Verkehrsanbindung
        Parkplätze
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