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Grenzüberschreitenden Versand von Handelsware über das Unionsversandverfahren online beim Zoll anmelden


Wenn Sie in der EU zollrelevanten Handel treiben und das Unionsversandverfahren nutzen wollen, müssen Sie am automatisierten Zollabwicklungssystem ATLAS teilnehmen und Ihren Warenversand beim Zoll anmelden. Dazu können Sie eine Internetplattform des Zolles nutzen.


Leistungsbeschreibung

Um den kommerziellen Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten weitgehend automatisiert abzuwickeln, hat die Zollverwaltung bundesweit das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem) eingeführt. Mit ATLAS wird der grenzüberschreitende Warenverkehr abgewickelt und überwacht.

Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.

Damit Sie Ihre Waren einfacher über ATLAS in das Unionsversandverfahren überführen können, hat der deutsche Zoll eine Internetplattform eingerichtet. Mit dieser können Sie die Daten Ihrer Zollanmeldung hinterlegen und an die Zollverwaltung übermitteln.

Sie müssen allerdings beachten: Ihre Zollanmeldung wird erst dann rechtlich wirksam, wenn Sie sie – zusätzlich zur Internet-Versandanmeldung – ausgedruckt und unterschrieben bei der zuständigen Zollstelle vorgelegt haben.


Verfahrensablauf

Um den Versand Ihrer Handelsware über das Unionsversandverfahren online beim Zoll anzumelden, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Internetplattform des Zolles zur ATLAS Internet-Versandanmeldung auf, folgen Sie den Anweisungen und füllen Sie das Formular vollständig aus. 
  • Klicken Sie auf "IVA abschließen". Sie erhalten die Auftragsnummer als Bestätigung der erfolgreichen Übermittlung der Daten Ihrer Internet-Versandanmeldung.
  • Drucken Sie die Internet-Versandanmeldung zweifach aus und unterschreiben Sie sie.
  • Legen Sie die unterschriebene Internet-Versandanmeldung und die Auftragsnummer der zuständigen Abgangszollstelle vor. Erst der unterschriebene IVA-Ausdruck ist eine schriftliche Versandanmeldung und muss von der Zollstelle entgegengenommen werden. 
  • Halten Sie die für die Überführung in das Versandverfahren notwendigen Unterlagen bereit, für etwaige Nachprüfungen des Zolles.
Voraussetzungen

Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen

  • Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen;
  • einen aktiven Zugang zum IT-Verfahren "ATLAS Versand" haben beziehungsweise einen Dienstleister damit beauftragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Teilnehmer-Identifikationsnummer (TIN)

Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die ausgedruckte und unterschriebene Internet-Versandanmeldung innerhalb von 30 Tagen beim zuständigen Zollamt einreichen.

Bearbeitungsdauer

Ihre Internet-Versandanmeldung wird so schnell wie möglich bearbeitet.

Rechtsbehelf

Für diese Leistung sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Anträge / Formulare

Formulare: ja 
Onlineverfahren möglich: ja 
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

ATLAS Internet-Versandanmeldung

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
Adresse
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Telefon
+49 228 303-26020
Telefon
+49 228 303-26030
Fax
+49 351 44834-590
E-Mail
info.privat@zoll.de
E-Mail
info.gewerblich@zoll.de
WWW
Dienststellensuche Zoll auf der Internetseite des deutschen Zolls
WWW
Internetseite des deutschen Zolls
De-Mail
auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
Öffnungszeiten

Sprechzeiten:

Montag 08:00 – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
    Adresse
    Carusufer 3 - 5
    01099 Dresden, Stadt
    Postanschrift
    01077 Dresden, Stadt
    Telefon
    +49 228 303-26020
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    +49 228 303-26030
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    +49 228 303-26040
    Fax
    +49 228 303-97924
    E-Mail
    info.privat@zoll.de
    E-Mail
    info.gewerblich@zoll.de
    E-Mail
    enquiries.english@zoll.de
    WWW
    Auskünfte auf der Internetseite der Zollverwaltung
    De-Mail
    auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 – 17:00 Uhr

    Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

    Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
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