Den Antrag auf Kurzzeitpflege können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
- Reichen Sie den Antrag auf Kurzzeitpflege bei Ihrer Pflegekasse ein. Wenn Sie dazu selbst nicht in der Lage sind, können Sie schriftlich jemanden bevollmächtigen.
- Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
- Erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle nach geeigneten Einrichtungen für die Kurzzeitpflege und den Kosten.
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Die Pflegekasse rechnet in der Regel direkt mit der Einrichtung ab.