Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen:
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Laden Sie das passende Formular für den Hauptantrag über die Internetseite der Zollverwaltung:
- "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Alkoholerzeugnisse oder Alkopops" (Formular 1240)
- "Antrag – registrierter Empfänger, Dauererlaubnis" (Formular 2745)
- "Antrag – registrierter Empfänger im Einzelfall" (Formular 2728)
- "Antrag – registrierter Versender" (Formular 2736)
- Füllen Sie die Formulare vollständig aus, stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen und senden Sie diese per Post an Ihr Hauptzollamt.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.