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Verwaltungsleistung suchen


Steuernummer für Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer beantragen


Beantragen Sie eine Steuernummer zur Anmeldung und Entrichtung der Versicherung- oder Feuerschutzsteuer.


Leistungsbeschreibung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer. Versicherung- und Feuerschutzsteuer sind Anmeldesteuern. Das Unternehmen oder die Person, welches oder welche die Steuer zahlen muss, muss sie selbst berechnen, anmelden und an das BZSt entrichten.

Bei der Versicherungsteuer besteuert der Staat Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen. Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch muss der Versicherer die Versicherungsteuer anmelden und entrichten.

Bei der Feuerschutzsteuer besteuert der Staat die Entgegennahme des Versicherungsentgelts bei Feuerversicherungen, Wohngebäude- oder Hausratversicherungen. Hier ist der Versicherer der Steuerschuldner und muss die Steuer anmelden und entrichten.

Für die Entrichtung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer benötigen Sie eine Steuernummer. Die Steuernummer können Sie beim BZSt beantragen.


Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Zuteilung einer Steuernummer für die Versicherung- und / oder Feuerschutzsteuer stellen:

  • elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) oder
  • per E-Mail, per Fax oder per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Online-Antrag im BOP:

  • Füllen Sie das Formular Antrag auf Erteilung einer Steuernummer für die Versicherungsteuer und/oder Feuerschutzsteuer über BOP vollständig aus.
    • Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
      Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
  • Bitte geben Sie darin an:
    • Ihren vollständigen Namen
    • Ihre Adresse
    • ab wann und für welchen Anmeldezeitraum (Kalendermonat) die erste Steueranmeldung eingereicht werden soll
    • eine Erläuterung, ob die Steueranmeldung als Versicherer, Bevollmächtigter oder Versicherungsnehmer erfolgen wird
  • Übermitteln Sie den Antrag.
  • Das BZSt bearbeitet Ihren Antrag.
  • Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steuernummer mit.

Antrag per Post, E-Mail oder Fax:

  • Verfassen Sie eine formlose Nachricht an das BZSt, in der Sie um die Zuteilung einer Steuernummer für die Versicherung oder Feuerschutzsteuer bitten.
    • Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
      Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
  • Bitte geben Sie darin an:
    • Ihren vollständigen Namen
    • Ihre Adresse
    • ab wann und für welchen Anmeldezeitraum (Kalendermonat) die erste Steueranmeldung eingereicht werden soll
    • eine Erläuterung, ob die Steueranmeldung als Versicherer, Bevollmächtigter oder Versicherungsnehmer erfolgen wird
  • Senden Sie die Nachricht an das BZSt.
  • Das BZSt bearbeitet Ihren Antrag.
  • Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steuernummer per Post mit.
Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • der Versicherer
  • die oder der Bevollmächtigte oder
  • der Versicherungsnehmer
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Bei der Zuteilung oder Nichtzuteilung einer Steuernummer handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Daher ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Referat St II 1 -

Steuernummer für Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer Vergabe

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 406-0
Fax
+49 228 406-2661
E-Mail
poststelle@bzst.bund.de
WWW
Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Versicherung- und Feuerschutzsteuer
    Adresse
    An der Küppe 1
    53225 Bonn, Stadt
    Telefon
    +49 228 4060
    Fax
    +49 228 406183100
    E-Mail
    versicherungsteuer@bzst.bund.de
    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze

      Webseiten-ID: 20042104