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Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)


Sie möchten mit Ihrem Boot oder Schiff am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen? Dann brauchen Sie ein UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI). Um es zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchten, müssen Sie ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt das amtlich anerkannte UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI).

Um das UBI zu erhalten, müssen Sie eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Für die Zulassung zur Prüfung und die spätere Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung des UBI müssen Sie schriftlich oder online einen Antrag stellen. 

In der theoretischen Prüfung müssen Sie ausreichende Kenntnisse im Themenbereich des Binnenschifffahrtsfunks nachweisen. Dazu müssen Sie einen Fragebogen mit mehreren Antwortmöglichkeiten ausfüllen.

In der praktischen Prüfung müssen Sie Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle lösen. 

Besitzen Sie das allgemeinen Funkbetriebszeugnis (LRC) oder das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC), sind die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt.

Das UBI wird von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV) ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.

Auskunft zur Durchführung der Prüfung und Prüfungstermine geben die regionalen Prüfungsausschüsse.
 


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
  • Öffnen Sie den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI). 
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Falls vorhanden, laden Sie Kopien Ihrer bisherigen Funkbetriebszeugnisse hoch.
  • Wählen Sie einen passenden Prüfungstermin aus.
  • Senden Sie den Antrag digital ab.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV oder den DSV.
  • Überweisen Sie die Gebühren bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin und reichen Sie Ihr Passbild per Post beim DMYV oder DSV ein.

Antrag per Post:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Internetseiten der Verbände DMYV oder DSV herunter.
  • Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen per Post an den DMYV oder DSV.
  • Überweisen Sie die Gebühr bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin. 
Voraussetzungen
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu dürfen.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
  • Am Tag der Prüfung müssen Sie mindestens 14 Jahre plus 9 Monate alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • aktuelles Passbild
  • Zahlungsnachweis über die Prüfungsgebühr
  • falls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie)
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ersatzausfertigung
  • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?

Dieser Antrag gilt nicht für die Ersatzausfertigung eines amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI).

Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), WS23

UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) Ausstellung nach Prüfung

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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