Die Eintragung einer neuen Handelsbezeichnung müssen Sie schriftlich beantragen.
- Auf der Internetseite der BLE können Sie über den Link "Online-Antrag" die Handelsbezeichnung beantragen. Folgen Sie einfach den Anweisungen im Formular und ergänzen Sie fehlende Angaben.
- Sie erhalten eine Mitteilung darüber, dass Ihr Antrag eingegangen ist. Auch auf fehlende Angaben wird die BLE hinweisen.
- Die BLE bearbeitet Ihren Antrag und teilt Ihnen anschließend das Ergebnis mit.
- Wenn eine neue Handelsbezeichnung anerkannt wird, erfolgt die Bekanntgabe im Bundesanzeiger.