Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Status als zugelassener Empfänger im TIR-Verfahren beantragen


Waren, die im internationalen Straßenverkehr im TIR-Verfahren befördert werden, können Sie als „zugelassener Empfänger“ empfangen. 


Leistungsbeschreibung

Das TIR-Verfahren (Transports Internationaux Routiers-Verfahren) erleichtert den internationalen Warentransport mit Straßenfahrzeugen. 
Die Frachträume der Fahrzeuge werden bei Eröffnung des Verfahrens durch den Zoll verplombt. Somit ist unterwegs keine Öffnung möglich, ohne dass dies bei einer Kontrolle auffallen würde.
Durch die Inanspruchnahme dieses vereinfachten Versandverfahrens wird der Verwaltungsaufwand bei dem Passieren einer Landesgrenze minimiert, da nur im Start- und Zielland eine Warenkontrolle durchgeführt wird.

Wenn Sie Waren empfangen wollen, die im TIR-Verfahren befördert werden, müssen Sie den Status „zugelassener Empfänger-TIR“ beantragen. 

Haben Sie den Status „zugelassener Empfänger-TIR, können Sie Waren im TIR-Verfahren an einem zugelassenen Ort empfangen und müssen Daten mit Ihrem zuständigen Zollamt austauschen. Mit dem Empfang und der Erfüllung der Förmlichkeiten endet das TIR-Verfahren. 

In der Bewilligung werden die konkreten Orte genannt, auf die sich Ihre Bewilligung als „zugelassener Empfänger-TIR“ bezieht.


Verfahrensablauf

Um den Status als „zugelassener Empfänger-TIR“ zu erlangen, müssen Sie einen Antrag stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie das Formular „Antrag auf Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für das TIR-Verfahren gemäß Artikel 230 Unionszollkodex“ (Formular 0363) herunter.
  • Füllen Sie das Formular aus und senden Sie dieses sowie gegebenenfalls die Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen an das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Ihre Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich ist.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihre Unterlagen und prüft, ob weitere Bewilligungen (Verwahrlager oder Leistung einer Gesamtsicherheit) vorhanden sind oder von Ihnen noch zu beantragen sind.
  • Liegen alle formellen und materiellen Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Bewilligung zugelassener Empfänger-TIR.
Voraussetzungen

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um den Status als „zugelassener Empfänger-TIR“ zu erlangen:

  • Ihr Unternehmen ist im Zollgebiet der Union ansässig.
  • Sie empfangen regelmäßig im TIR-Verfahren beförderte Waren oder sind dem bewilligenden Hauptzollamt bekannt als Wirtschaftsbeteiligte, die imstande sind, alle aus diesem Verfahren erwachsenden Pflichten zu erfüllen.
  • Sie haben keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften begangen. 
  • Sie haben keine schweren Straftaten im Rahmen Ihrer Wirtschaftstätigkeit begangen. 
  • Sie können ein erhöhtes Maß an Kontrolle Ihrer Tätigkeiten und Warenbewegungen mittels eines Systems der Führung der Geschäftsbücher und gegebenenfalls Beförderungsunterlagen, das geeignete Zollkontrollen ermöglicht, nachweisen.
  • Eine zollrechtliche Kontrolle und Überwachung Ihrer Tätigkeit kann leicht und ohne unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand stattfinden.
  • Sie müssen über praktische oder berufliche Befähigungen verfügen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie kein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) sind, geben Sie zusätzlich zum Hauptantrag den ausgefüllten Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen Teile I bis III und V ab.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bewilligung zugelassener Empfänger-TIR entstehen keine Kosten.
Es ist aber darauf hinzuweisen, dass Sie, wenn Sie als zugelassener Empfänger-TIR tätig werden wollen, zusätzlich über ein Verwahrlager verfügen müssen. Dieses Verwahrlager bezieht sich auf den Ort, an dem Sie die Waren in Empfang nehmen. Für den Betrieb dieses Verwahrungslagers ist eine Sicherheit zu leisten Artikel 149 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nummer 952/2013 Unionszollkodex). Diese Sicherheit kann nur im Rahmen einer Bewilligung Gesamtsicherheit sinnvoll geleistet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bevor Sie Waren, die im TIR-Verfahren befördert werden, empfangen, müssen Sie als Empfänger zugelassen werden.

Bearbeitungsdauer

Einen Bescheid über Ihren Antrag erhalten Sie in der Regel in 120 Tagen nach Annahme des Antrags.

Rechtsbehelf
  • Einspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie den Einspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht
Anträge / Formulare
  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein 
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Antrag auf Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für das TIR-Verfahren gemäß Artikel 230 Unionszollkodex (Formular 0363)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Adresse
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Postanschrift
01077 Dresden, Stadt
Telefon
+49 351 44834-510
Telefon
+49 351 44834-520
Telefon
+49 351 44834-530
Fax
+49 351 44834-590
E-Mail
info.privat@zoll.de
E-Mail
info.gewerblich@zoll.de
E-Mail
enquiries.english@zoll.de
WWW
Kontaktübersicht: Auskünfte
De-Mail
auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
Öffnungszeiten

Sprechzeiten: 
Montag: 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
      Adresse
      Carusufer 3-5
      01099 Dresden, Stadt
      Telefon
      +49 228 303-26020
      Telefon
      +49 228 303-26030
      Fax
      +49 351 44834-590
      E-Mail
      info.privat@zoll.de
      E-Mail
      info.gewerblich@zoll.de
      WWW
      Dienststellensuche Zoll auf der Internetseite des deutschen Zolls
      WWW
      Internetseite des deutschen Zolls
      De-Mail
      auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
      Öffnungszeiten

      Sprechzeiten:

      Montag 08:00 – 17:00 Uhr

      Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

      Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

      Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

      Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

      Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze

        Webseiten-ID: 20042104