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Verwaltungsleistung suchen


Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle beantragen


Wenn Sie einen Eintrag aus der Luftfahrzeugrolle löschen lassen möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.


Leistungsbeschreibung

Zusammen mit einer Löschung können Sie eine Kennzeichenvormerkung für eine spätere Wiederzulassung beantragen.

Zudem können Sie bei einem Verkauf in das Ausland folgende Leistungen beantragen:

  • Ausstellung einer Löschungsbescheinigung,
  • Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export),
  • Vorabinformation der ausländischen Zivilluftfahrtbehörde durch das LuftfahrtBundesamt (LBA) oder
  • Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original.

Sie müssen das Kennzeichen des Luftfahrzeugs, das Sie aus der Luftfahrzeugrolle löschen lassen möchten, angeben und erforderliche Unterlagen dazu hochladen.

Sie können die Löschung als Eigentümer oder Eigentümerin beziehungsweise in dessen oder deren Vertretung beantragen.


Verfahrensablauf

Um die Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle zu beantragen und gegebenenfalls weitere Leistungen bei einem Verkauf in das Ausland zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Wenn Sie einen OnlineDienst nutzen wollen:
    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Wenn Sie ein Formular nutzen wollen:
    • Gehen Sie auf die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts und laden Sie das entsprechende Formular herunter.
    • Sie müssen Ihre Unterlagen im Original per Post an das Luftfahrt-Bundesamt schicken.
  • Bevor die Eintragung in der Luftfahrzeugrolle gelöscht wird, prüft das LuftfahrtBundesamt ihren Antrag.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid. Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid über die erfolgte Löschung abrufen. Falls beantragt, erhalten Sie
    • die Löschungsbescheinigung,
    • das Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export)
    • und gegebenenfalls erhalten Sie das Lufttüchtigkeitszeugnis im Original zurück.
Voraussetzungen
  • Sie sind eingetragener Eigentümer oder Eigentümerin eines in der Luftfahrzeugrolle eingetragenen Luftfahrzeuges.
  • Der Antrag kann auch in Vertretung für den Eigentümer oder die Eigentümerin beantragt werden. 
Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen, die im Original eingereicht werden müssen:

  • Eintragungsschein
  • Lufttüchtigkeitszeugnis
  • Lärmzeugnis

Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz, beziehungsweise Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:

  • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erforderlich sind:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation

Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:

  • Zustimmung der Eigentümer oder Eigentümerinnen

Unterlagen, die erforderlich sind, wenn die Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export) beantragt wird:

  • Lufttüchtigkeitsnachweis, ausgestellt für ein Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export), das nicht älter als 60 Tage sein darf
  • bestätigte Zusatzinformationen der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO)

Unterlagen, die erforderlich sind, wenn eine Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original durch das Luftfahrt-Bundesamt beantragt wird und das Luftfahrzeug innerhalb eines EASA-Mitgliedstaats mit gültigem Lufttüchtigkeitsnachweis zugelassen werden soll:

  • Lufttüchtigkeitsnachweis

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Luftfahrzeugrolle Löschung Eintragung

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099
E-Mail
poststelle@lba.de
WWW
Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4
    Adresse
    Hermann-Blenk-Straße 26
    38108 Braunschweig
    Telefon
    +49 531 2355-5480
    Fax
    +49 531 2355-5497
    Fax
    +49 531 2355-5498
    E-Mail
    RefT4@lba.de
    WWW
    Luftfahrt-Bundesamt, Verkehrszulassung
    Öffnungszeiten

    Telefonzeiten:

    Montag: 10:00 bis 12:00 Uhr

    Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr

    Mittwoch: 10:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr

    Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Verkehrsanbindung
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