Sie melden die Entfernung oder Stilllegung der Trinkwasserleitungen aus Blei bei Ihrer zuständigen Behörde.
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Wenn in Ihrem Haushalt die Trinkwasserleitungen oder Teile davon aus Blei bestehen, müssen Sie diese entfernen oder stilllegen lassen.
Wenn Sie bei Ihrer Wasserversorgungsanlage feststellen, dass die Trinkwasserleitungen aus Blei bestehen, sind Sie verpflichtet, diese bis zum 12. Januar 2026 zu entfernen oder stillzulegen.
Diese Vorschrift schützt die Gesundheit der Verbraucher und Verbraucherinnen, da die Bleibelastung im Trinkwasser minimiert wird. Es ist wichtig, dass Sie diese Frist einhalten und die erforderlichen Maßnahmen frühzeitig planen.
Zudem müssen Sie die zuständige Behörde über durchgeführte Maßnahmen informieren und alle Beteiligten über das Vorhandensein und die geplanten Maßnahmen bezüglich der Trinkwasserleitungen aus Blei aufklären.
Sie melden die Entfernung oder Stilllegung der Trinkwasserleitungen aus Blei bei Ihrer zuständigen Behörde.
Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte
bis 12. Januar 2026
Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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