- Vor der Beurkundung sollte ein Termin vereinbart werden.
- Vor der Beurkundung müssen dem Kind die rechtlichen Folgen erklärt werden. Dies erklärt das Jugendamt oder die Notarin oder der Notar.
- Der Widerruf wird öffentlich beurkundet
- Die Urkunde wird an das Familiengericht übersandt.
- Der Widerruf der Einwilligung wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist.
- Geht die Urkunde bei dem Familiengericht ein, bevor dieses abschließend über die Adoption entschieden hat, kann die Adoption nicht mehr erfolgen.