- Der Urlauberfischereischein wird Ihnen von der oberen Fischereibehörde oder einer örtlichen Ordnungsbehörde erteilt.
- Sie beantragen den Urlauberfischereischein vor Ort oder online über den Online-Dienst des Landes.
- Die obere Fischereibehörde kann Urlauberfischereischeine sowie deren einmalige Verlängerung auch in einem automatisierten Verfahren erteilen. Das vom automatisierten Verfahren erzeugte Dokument ist ausgedruckt oder als elektronisches Zertifikat beim Fischfang mitzuführen.
- Zusammen mit dem Urlauberfischereischein wird ein Merkblatt ausgehändigt oder übermittelt, dessen Erhalt und inhaltliche Kenntnisnahme von Ihnen als Inhaber und Inhaberin des Urlauberfischereischeines zu bestätigen sind.