- Sie begründen schriftlich weshalb und zu welchem Zweck Sie eine Genehmigung benötigen.
- Sie beantragen die Genehmigung bei der oberen Fischereibehörde.
- Die obere Fischereibehörde prüft Ihren Antrag.
- Die Genehmigung erlaubt es in Fischwegen zu fischen.
- Die Behörde übermittelt Ihnen die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.