Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle. Diese vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation als „Stadtplanerin“ oder „Stadtplaner“. Im Anschluss erhalten Sie eine schriftliche Entscheidung.
Gegebenenfalls sind noch Ausgleichmaßnahmen zu absolvieren. Hierzu erhalten Sie, falls notwendig, entsprechend Rückmeldung.