- In den ehrenamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister,
- in den hauptamtlich verwalteten Gemeinden und Städten an die Bürgervorsteherin oder den Bürgervorsteher bzw. die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten,
- in den Kreisen an die Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten,
- in den Ämtern an die Amtsvorsteherin oder den Amtsvorsteher.