Nachdem Sie einen Fischereipachtvertrag abgeschlossen oder geändert haben,
- senden Sie diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die obere Fischereibehörde und bitten um Genehmigung des Vertrages.
- Sollten Unterlagen im Antrag fehlen, teilt die Behörde Ihnen das mit und Sie können diese nachsenden.
- Die Behörde prüft nun, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen und teilt Ihnen dies per Genehmigungsbescheid mit.
Der Vertrag ist im Falle der Genehmigung nun voll wirksam.