An die Geschäftsstelle der Kulturstiftung.
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Auf Antrag fördert die Kulturstiftung kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Publikationen, usw.
Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:
An die Geschäftsstelle der Kulturstiftung.
Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.
Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein nimmt Anträge jeweils bis zum 01. März und bis zum 01. September eines jeden Jahres entgegen. Bis zum Ablauf dieser Antragsfristen werden eingehende Anträge gesammelt und in einer Vorstandssitzung etwa acht Wochen nach Antragsfrist behandelt.
Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.
Voraussetzung für die Antragstellung ist ein gemeinnütziger oder kommunaler Projektträger.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein.
Webseiten-ID: 20042104
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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