Nachweise der verstorbenen Person:
- Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere:
- Girokontoauszug vom Sterbetag
- Sparbücher/Geldanlagen
- Wohneigentum
- Versicherungssumme von Lebensversicherungen
- Kopie des Kraftfahrzeugscheins
- Bausparguthaben und Ähnliches
- Falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag
- Aufstellung der möglichen Erben und Familienangehörigen des/der Verstorbenen (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, sonstige Erben)
- Sterbeurkunde (sobald diese vorliegt)
Nachweise der antragstellenden Person:
- Erbschein, gegebenenfalls Nachweis der Erbausschlagung
- Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate
- Angaben zu weiteren Angehörigen der/des Verstorbenen (zum Beispiel im Haushalt lebende Erben und Angehörige des Verstorbenen),
- Nachweise über die Vermögensverhältnisse
- Nachweise der monatlichen Belastungen
- Nachweis über die aktuelle Miethöhe beziehungsweise über die Lasten bei Wohneigentum
- falls der Antrag erst nach der Bestattung gestellt wird: Originalrechnung des Bestattungsinstituts
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Nachweise des Verstorbenden: Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere: Girokontoauszug vom Sterbetag, Sparbücher/Geldanlagen, Wohneigentum, Versicherungssumme von Lebensversicherungen, Kopie des Kraftfahrzeugscheins, Bausparguthaben und Ähnliches. Falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag, Aufstellung der möglichen Erben und Familienangehörige der Verstorbenen (Ehegatte, Kinder, Enkel), Sterbeurkunde. Nachweise des Antragstellers: Erbschein, Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten drei Monate, Angaben zu weiteren Angehörigen des Verstorbenen, Nachweise über die Vermögensverhältnisse, Nachweise der monatlichen Belastungen, Nachweis über die aktuelle Miethöhe