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Online Fahrzeugzulassung / Außerbetriebsetzung (i-Kfz)


Fahrzeuge und Anhänger, welche ab dem 01.01.2015 mit neuen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen worden sind, können über unten stehenden Link außer Betrieb gesetzt werden.

Sofern lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I ab dem 01.01.2015 ausgestellt worden ist, kann zusätzlich eine Adressänderung vorgenommen werden.

Des Weiteren können Neuzulassungen und zusätzlich - sofern die Zulassungsbescheinigung Teil I ab dem 01.01.2015 und die Zulassungsbescheinigung Teil II ab dem 01.01.2018 ausgestellt worden ist - auch Wiederzulassungen und Umschreibungen durchgeführt werden.

Von der Online-Bearbeitung ausgeschlossen sind Sonderkennzeichen (rote und grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, „E“ und „H“-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen).


 Online Fahrzeugzulassung / Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

Schauen Sie sich hierzu auch gern obiges Erklärvideo an


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